Abfrage Bearbeitungsstand
Für einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Voraussetzungen für die Abfrage
Für die Nutzung der WEB-Anwendung und eine erfolgreiche Abfrage muss bei der Antragstellung das Feld E-Mail-Adresse mit der E-Mail-Adresse des Abfragenden gefüllt worden sein.
Eine nachträgliche Bekanntgabe dieser E-Mail-Adresse ist in Form einer schriftlichen Information an das Landesamt für Soziales und Versorgung jeder Zeit möglich.
Der Abfragende ist der Antragsteller oder ein bevollmächtigter Betreuer.
Ablauf der Abfrage
- Nach der Registrierung und der erfolgreichen Anmeldung am Portal rufen Sie bitte die WEB-Anwendung Bearbeitungsstand auf
- Bitte tragen Sie die Daten des abzufragenden Antrages ein.
- Klicken Sie auf "Anfrage senden"
- Wenn die Angaben mit einem aktuell in der Bearbeitung befindlichen Antrag übereinstimmen, wird Ihnen der Bearbeitungsstand Ihres Antrages als Bild und Text angezeigt.
Der Antrag befindet sich in der mit Haken gekennzeichneten Bearbeitungsphase. - Die Erläuterungen der einzelnen Bearbeitungsschritte finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Das Stellen eines neuen Antrages oder Rückfragen zu einem bestehenden Antrag sind in dieser Version der Anwendung noch nicht möglich.
Bearbeitungphasen eines Antrages
Ihr Antrag wird in mehreren Schritten bearbeitet und durchläuft 6 Bearbeitungsphasen.
- Antrag
- Eingangsbestätigung
- Sachverhaltsaufklärung
- medizinische Prüfung
- rechtliche Prüfung
- Bescheid
Inhalt der Bearbeitungsschritte
Bearbeitungsschritt 1 - Antrag |
Bearbeitungsschritt 2 - Eingangsbestätigung |
Bearbeitungsschritt 3 - Sachverhaltsaufklärung |
Bearbeitungsschritt 4 - medizinische Prüfung |
Bearbeitungsschritt 5 - rechtliche Prüfung |
Bearbeitungsschritt 6 - Bescheid |
Beispiel für die Anzeige des Bearbeitungsstandes
Bild: Anzeige des Bearbeitungsstandes (Muster)